Werra (Bezirk 13a und 13b)

Beide Ufer: Ab ca. 1 km hinter dem Tunnelausgang Oberrieden in Richtung Bad Soden-Allendorf auf Höhe der Teiche auf thüringischem Gebiet bis zur Flachsbachmündung vor Wendershausen. Die Grenzen sind ausgeschildert.

Bitte beachten Sie, dass Sie hier im Landschaftsschutzgebiet Werratal angeln. Schonen Sie in besonderem Maße die Umwelt und Natur! Es dürfen nur die dafür vorgesehenen Wege befahren werden. Fahrzeuge dürfen nicht in Ufernähe abgestellt werden.

Im Naturschutzgebiet Harthberg – vom Beginn des Harthberges unterhalb Lindewerra am großen Werrabogen bis zum Anfang der Wiese vor dem Eisenbahnviadukt Oberrieden – darf in der Brut- und Aufzuchtszeit der Vögel von 01. Mai bis zum 15 Juni eines jeden Jahres nicht geangelt werden. Außerhalb dieser Zeit darf nur an den nicht mit Schilf bewachsenen Uferzonen geangelt werden.

Erlaubte Geräte: 2 Ruten mit je einem Haken für Naturköder, alle Kunstköder oder eine Fliegenrute mit 2 Fliegen.

Die Werra wird unter Beachtung der Schonzeiten für die Beangelung ganzjährig freigegeben.

Gefangene Weißfische sind getrennt nach ihrer Art zu erfassen (z.B. Brasse, Döbel, Rotauge o. ä.).

Die im Land Hessen geltenden abweichenden Schonzeiten und Mindestmaße sind im Anhang dieser Angelordnung aufgeführt.