Garte II

Beide Ufer: Ab dem alten Wehr gegenüber der ehemaligen Försterei (ca. 600m) oberhalb der Flachspinnerei an der Steinsmühle bis zum Abzweig des Mühlengrabens (gelber Pfosten) kurz unterhalb der Flachspinnerei. Das Gelände der Steinsmühle darf auf gar keinen Fall betreten werden!

Erlaubte Geräte: 1 Rute mit Kunstköder